8. habuissent] es ist die erste Senatssitzung in dem Jahre gemeint;T. Liv. VII 1. 3. Aufl. 8 [p. 114] daher erwartete man eher haberent; das Plusqpf. scheint gebraucht, weil das habere auch die Berufung, den Vortrag u. s. w. mitumfafst, oder es schwebte dem Schriftsteller schon die Ausführung des Beschlusses vor.
compararent..] s. 28.45.9.
[2] tria milia..] die Veteranen scheinen entlassen zu sein; s. 2.7.
[3] novus omnis] ob Lentulus das 1.4 ihm bestimmte Heer in die Provinz geführt hat, ist auch hier nicht deutlich; s. 7.7.
aut..aut] wie nach einer Negation, die hier im Begriff vetitus liegt.
[4] Italia] also besonders die Kriegsführung in Gallien, mit Helvius; s. 1.2.9, 5.
[5] L.] *
praetoribus... iussi scribere] nä. die Konsuln; wenn es auch bisweilen einem Prätor gestattet wird, selbst sein Heer zu bilden (s. 25.3.4. 22, 4; 31, 8, 8; 33, 43, 7; 35, 2, 4; 37, 2, 8; 42, 35, 4; 43, 15, 4; 44, 21, 7), gewöhnlich geschah es durch die Konsuln; s. 7.25.12; 33.26.3; 35.41.1 u. a.
[7] socium et Latini nominis] anders § 2; 31, 8, 7; zu 22.50.6.
[9] rem Romanam] 'die Unternehmung der Römer' oder 'die Römer bei ihrer Unternehmung'; s. § 11. 12.
[10] per Antiochum..non liceret] er möchte die Veranlassung geben, dafs es nicht geschehe, 'er möchte..hindern'; s. 22.21.1: quietum tempus..fuisset per Poenum u. a.
invasisse..] Antiochus hatte nach dem 31.14.3 erwähnten Bündnis in den J. 202—199, während Philipp andere Eroberungen machte (s. 31, Kap. 14—16), die Ägypter ange- [p. 115] griffen; dann in dem Jahre 198 dieselben bei Panion (Paneas an den Quellen des Jordan) geschlagen (s. Pol. 16.18. 38 ff.) und Cölesyrien eingenommen; s. 33.19.8. Nach dieser Stelle unternahm er erst im nächsten Jahre einen Zug nach Kleinasien; daher ist zu bezweifeln, dafs er schon jetzt in eigener Person die Besitzungen des Attalus bedroht habe, vielleicht geschah es aber durch einen seiner Satrapen.
[11] patres conscriptos] vgl. zu 7.41.7.
classi] wie 4.34.6; 23.41.8; 30.9.7; 37.45.2; gewöhnlich gebraucht Liv. den Abl. classe.
ipsi . .] ist wohl nur Zeichen der völligen Unterordnung unter Rom.
ad sua defendenda] vgl. 28.41.9; 42.67.5.
[12] iussit] durch die Konsuln.
[13] socium..] schon Seleukos Kallinikos, wie es scheint (s. Suet. Claud. 25), hatte sich mit Rom verbunden.
socium et amicum] vgl. 31.11.14.
auxilia..retenturos] das Wort auxilia ist absichtlich für den speziellen Fall wiederholt.
[14] alieno arbitrio] ist durch et principium et finem (näml. iuvandi Romanos) . .esse erklãrt: es stehe bei ihnen, wenn sie den Anfang machen wollten, und sie können immer ungehindert zurücktreten.
in potestatem *] s. zu 2.14.4.
ipsorum, qui] vgl. zu 21.45.5.
[15] legatos] ohne Adversativpartikel, obgleich der Gegensatz zu § 13: auxilia . . folgt; zur Sache s. 27.1.
adversus Philippum] wenn dieses Motiv wirklich geltend gemacht wurde, hat der Senat von dem Bündnis des Antiochus mit Philipp (s. zu § 10) keine Notiz genommen.
aequum esse . .] enthält eine grosfse Anmafsung in milder Form, weil man jetzt Antiochus nicht verletzen durfte, um ihn nicht zur Unterstützung seines Bundesgenossen zu reizen; s. 33.20.9.