[4] itaque et..] diesem et entspricht im folgenden kein zweites et, sondern es wird § 6 nach einem zusammenfassenden et..quidem mit einer anderen Wendung fortgefahren.
simul qui..simul qui] vgl. 1.41.1: simul quae..simul alia; 31, 11, 4: eosdem..eosdem.
iusiurandum] der sonst nicht bekannte Eid war vielleicht angeordnet, als Antigonos Doson den Bund der Hellenen schlofs, und ursprünglich gegenseitig; s. Pol. 4.9.4: ἔτι (im J. 221) γὰρ ἔνορχος ἔμενε πᾶσιν ἡ γεγενημένη συμμαχία δι᾽ Ἀντιγόνου κατὰ τοὺς Κλεομενικοὺς καιροὺς Ἀχαιοῖς, Ἠπειρώταις, Φωκεῦσι, Μακεδόσι, Βοιωτοῖς, Ἀκαρνᾶσι, Θετταλοῖς; vgl. ebd. 4, 15. 38; der Eid scheint aber bei der Übermacht der Macedonier allmählich als ein diesen geleisteter betrachtet worden zu sein, wenigstens fafst es Liv. so auf, indem er den Ausdruck iurare in verba = 'sich eidlich verpflichten, den Eid der Treue schwören', gebraucht; s. 28.29.12; Tac. Hist. 1,55.
exigerent] 'einfordern, abverlangen'; dieser Ausdruck wird auch sonst gebraucht, wenn man völkerrechtliche Verträge beschwören lassen will; s. 38.39.1; vgl. 43.15.8.
redderent] d. h. 'sie sollten erklären, dafs er..wolle', denn ob die Rückgabe, schon 28.8.6 versprochen und bisher nicht erfolgt, jetzt ausgeführt sei, ist wegen 33.34.9 zweifelhaft.
Orchomenon et Heraean] jenes an der West-, dieses an der Ostgrenze von Arkadien am Alpheus gelegen, hatten beide früher zum achäischen Bunde gehört, waren aber von Antigonos im Kleomenischen Kriege in Besitz genommen worden; s. Pol. 2.57; 4, 6.
Triphylian] Landschaft westlich von Heräa, südlich vom Alpheus; nachdem sie sich von Elis losgerissen hatte, war sie gleichfalls dem achäischen Bunde beigetreten und dann von Philipp eingenommen worden; s. Pol. 4.77. Die drei genannten Städte sollen dem achäischen Bunde selbst wiedergegeben werden; s. Kuhn 2, 74.