[7] aestimaturos] sie würden den Wert nach der verschiedenen Lage und Güte feststellen.
asses] ‘je ein As’; ohne Hinzufügung von singulos, da das distributive in iugera vorhergeht; vgl. 1.19.6.
vectigal] als Abgabe an den Staat, die, da sie so gering war, nur als Nominalzins gelten konnte und blofs des sogleich erwähnten Zweckes wegen auferlegt wurde; s. Nieb. RG. 2, 156. 164; Schwegler 2, 433 ff.; Marq. 2, 151; Mms. MW. 303. Das zu zahlende vectigal (s. 4.36.2) ist also ein Zeichen, dafs das Land immer noch Ager publicus bleibt, d. h. dafs der Staat das Eigentum behält und dem Käufer nur den Besitz überträgt, dafs es also nicht, wie das verkaufte (s. 28.46.5) oder assignierte Staatsland, volles Eigentum der Privaten wird; vgl. CIL. 1 S. 99.