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Maßnahmen die Regierungen ergreifen können, um Freie Software zu fördern
‑ und warum ist es ihre Pflicht, dies zu tun

Dieser Artikel schlägt Maßnahmen für eine starke und solide Bemühung vor, Freie Software innerhalb des Staates zu fördern und den Rest des Landes in Richtung Softwarefreiheit zu führen.

Aufgabe des Staates ist es, die Gesellschaft auf die Freiheit und das Wohl des Volkes vorzubereiten. Ein Aspekt dieser Aufgabe im Datenverarbeitungsbereich ist Nutzer zu ermutigen, Freie Software anzunehmen: Software, die die Freiheit des Nutzers respektiert. Ein proprietäres (unfreies) Programm tritt die Freiheit derer mit Füßen, die es benutzen; es ist ein soziales Problem, an dem der Staat arbeiten sollte, um es zu beseitigen.

Der Staat muss in seiner eigenen Datenverarbeitung aufgrund seiner Rechnersouveränität auf freie Software bestehen (die staatliche Kontrolle über die eigene Datenverarbeitung). Alle Nutzer verdienen die Kontrolle über ihre Datenverarbeitung, aber der Staat hat eine Verantwortung den Menschen gegenüber, die Kontrolle über die Datenverarbeitung in ihrem Namen zu behalten. Die meisten staatlichen Tätigkeiten hängen heute von der Datenverarbeitung ab, und die Kontrolle über jene Tätigkeiten hängt von seiner Kontrolle über diese Datenverarbeitung ab. Diese Kontrolle in einer Behörde zu verlieren, deren Aufgabe von entscheidender Bedeutung ist, untergräbt die nationale Sicherheit.

Staatliche Behörden zu ermutigen auf Freie Software umzusteigen, kann auch sekundäre Vorteile wie Kosteneinsparung und die Förderung örtlicher Softwarebetreuung von Unternehmen bieten.

Im vorliegenden Text bezieht sich staatliche Einrichtungen auf alle politischen Ebenen und bedeutet öffentliche Einrichtungen wie Schulen, öffentlich-private Partnerschaften, weitgehend staatlich geförderte Aktivitäten wie Charter-Schulen[*] und staatlich kontrollierte private oder mit besonderen Privilegien oder Aufgaben gegründete Gesellschaften.

Bildung

Die wichtigste Maßnahme betrifft Bildung, da das die Zukunft des Landes prägt:

  • Nur Freie Software unterrichten
    Bildungsstätten, oder zumindest die staatlicher Einrichtungen, dürfen nur freie Software unterrichten (die Schülerschaft also niemals dazu bringen, ein unfreies Programm zu verwenden) und sollten die staatsbürgerlichen Gründe lehren, um auf freie Software zu bestehen. Unfreie Programme zu unterrichten bedeutet Abhängigkeit zu lehren, das im Widerspruch zum Lehrauftrag der Schule steht.

Der Staat und die Öffentlichkeit

Ebenfalls entscheidend sind staatliche Maßnahmen, die beeinflussen, welche Software Einzelpersonen und Organisationen nutzen:

  • Niemals unfreie Programme voraussetzen
    Gesetze und Praktiken im öffentlichen Sektor müssen geändert werden, damit sie von Einzelpersonen oder Organisationen niemals verlangen (oder unter Druck setzen) können, ein unfreies Programm zu verwenden. Außerdem sollten Kommunikations- und Veröffentlichungspraktiken diese niemals voraussetzen (einschließlich Digitaler Rechte-Minderung[*]).

  • Nur Freie Software distribuieren
    Wann immer eine staatliche Einrichtung Software an die Öffentlichkeit distribuiert, einschließlich der in oder über deren Internetseiten angegebenen Programme, muss sie als Freie Software distribuiert werden und auf einer Plattform ausgeführt werden können, die ausschließlich Freie Software enthält.

  • Staatliche Internetpräsenzen
    Internetpräsenzen und Netzwerkdienste staatlicher Einrichtungen müssen so konzipiert sein, dass Nutzer diese uneingeschränkt mittels ausschließlich freier Software nutzen können.

  • Freie Formate und Protokolle
    Staatliche Einrichtungen dürfen nur Dateiformate und Kommunikationsprotokolle nutzen, die durch freie Software unterstützt werden, vorzugsweise mit den veröffentlichten Spezifikationen (wir erwähnen dies nicht im Hinblick auf „Standards“, weil es für sowohl nichtstandardisierte als auch standardisierte Schnittstellen gelten sollte). Beispielsweise dürfen keine Audio- oder Videoaufnahmen in Formaten distribuiert werden, die Flash oder unfreie Codecs benötigen, und öffentliche Bibliotheken dürfen keine Werke mit Digitaler Rechte-Minderung (DRM) verleihen.

    Um die Politik zu unterstützen, Publikationen und Werke in Freiheit respektierenden Formaten zu distribuieren, muss der Staat darauf bestehen, dass alle für ihn entwickelten Berichte in Freiheit respektierenden Formaten geliefert werden.

  • Rechner von Lizenzen lösen
    Der Verkauf von Rechnern darf nicht den Erwerb einer proprietären Softwarelizenz erfordern. Der Verkäufer sollte vom Gesetzgeber angehalten werden, dem Käufer die Auswahl anzubieten, den Rechner ohne proprietäre Software und ohne Zahlung der Lizenzgebühr zu kaufen.

    Die aufgezwungene Zahlung ist ein sekundäres Unrecht und sollte uns nicht von der grundlegenden Ungerechtigkeit proprietärer Software ablenken: dem Verlust der Freiheit, welcher sich aus der Nutzung ergibt. Dennoch gibt der Missbrauch, Benutzer zu zwingen dafür bezahlen zu müssen, bestimmten Entwicklern proprietärer Software einen der Freiheit der Benutzer nachteiligen zusätzlichen unfairen Vorteil. Es wäre richtig, dass der Staat diesen Missbrauch verhindert.

Rechnerbezogene Souveränität

Verschiedene Maßnahmen beeinflussen die Rechnersouveränität des Staates. Staatliche Einrichtungen müssen die Kontrolle über ihre Datenverarbeitung beibehalten, nicht die Kontrolle privaten Händen überlassen. Diese Punkte treffen auf alle Rechner, einschließlich Smartphones, zu.

  • Auf freie Software migrieren
    Staatliche Einrichtungen müssen auf freie Software migrieren und dürfen keine unfreie Software installieren oder weiterhin nutzen, abgesehen von einer vorübergehenden Ausnahme. Nur eine Behörde sollte dazu die Befugnis haben, diese vorübergehende Ausnahme zu gewähren, und auch nur dann, wenn zwingende Gründe dargelegt werden können. Ziel dieser Behörde sollte sein, die Anzahl der Ausnahmen auf Null zu reduzieren.

  • Freie IT-Lösungen entwickeln
    Wenn eine staatliche Einrichtung für die Entwicklung einer EDV-Lösung zahlt, muss der Vertrag vorsehen, dass sie als Freie Software geliefert und so ausgelegt wird, dass sie auf einer 100%ig freien Umgebung sowohl ausführbar als auch weiterentwickelbar ist. Das muss für alle Verträge zwingend vorgeschrieben sein, damit der Vertrag nichtig wird und das Werk nicht bezahlt werden muss, wenn der Entwickler dieser Anforderung nicht nachkommt.

  • Rechner für freie Software wählen
    Wenn eine staatliche Einrichtung Rechner kauft oder least, muss sie unter den Modellen wählen, die ohne jegliche proprietäre Software ihrer Klasse am nächsten kommen und lauffähig sind. Der Staat sollte für jede Rechnerklasse eine Liste der autorisierten Modelle auf Grundlage dieses Kriteriums pflegen. Modelle, die sowohl für die Öffentlichkeit als auch den Staat verfügbar sind, sollten gegenüber den Modellen bevorzugt werden, die nur für den Staat verfügbar sind.

  • Mit Herstellern verhandeln
    Der Staat sollte aktiv mit Herstellern verhandeln, um über die Verfügbarkeit am Markt (für den Staat und der Öffentlichkeit) von geeigneten Hardware-Produkten in allen relevanten Produktbereichen herbeizuführen, die keine proprietäre Software erfordern.

  • Mit anderen Staaten zusammenschließen
    Der Staat sollte andere Staaten auffordern, kollektiv mit Herstellern über geeignete Hardware-Produkte zu verhandeln. Gemeinsam haben sie mehr Einfluss.

Rechnerbezogene Souveränität II

Die Rechnersouveränität (und -sicherheit) des Staates umfasst die Kontrolle über die Rechner, die die staatliche Arbeit erledigen. Dies erfordert die Vermeidung von Dienst-als-ein-Softwareersatz (‚Service-as-a-Software-Substitute‘, kurz ‚SaaSS‘), sofern der Dienst nicht von einer staatlichen Behörde unter dem gleichen Regierungszweig sowie anderen Praktiken, die die staatliche Kontrolle über die Datenverarbeitung schmälern, durchgeführt wird. Deshalb, der

  • Staat muss seine Rechner kontrollieren
    Jeder vom Staat genutzte Rechner muss demselben Regierungszweig angehören oder muss geleast sein, und dieser Zweig darf Dritten nicht das Recht überlassen entscheiden zu dürfen, wer physischen Zugang zum Rechner hat, wer die Wartung (Hardware oder Software) durchführt oder welche Software darauf installiert werden sollte. Ist der Rechner nicht portable, muss er sich während des Betriebs in einem physischen Raum befinden, über den der Staat Hausgewalt hat (entweder als Eigentümer oder als Mieter).

Auf Entwicklung Einfluss nehmen

Staatliche Politik beeinflusst die freie und unfreie Softwareentwicklung:

  • Frei fördern
    Der Staat sollte Entwickler dazu ermutigen, Freie Software zu erstellen oder zu verbessern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, beispielsweise durch Steuerbegünstigungen und andere finanzielle Anreize. Dagegen sollte keine dieser Anreize für Entwicklung, Distribution oder Nutzung von unfreier Software gewährt werden.

  • Nicht unfrei fördern
    Insbesondere sollten Entwickler proprietärer Software nicht in der Lage sein, Kopien an Schulen zu „spenden“ und Anspruch eine steuerliche Abschreibung für den nominellen Wert der Software haben. Proprietäre Software ist in keiner Schule legitim.

Elektroschrott

Freiheit sollte nicht Elektroschrott implizieren:

  • Ersetzbare Software
    Viele moderne Rechner sollen es unmöglich machen, ihre vorinstallierte Software durch Freie Software zu ersetzen. Somit ist der einzige Weg, sie zu befreien, sie wegzuschmeißen. Diese Praxis ist für die Gesellschaft schädlich.

    Daher sollte es rechtswidrig sein, oder zumindest erheblich durch eine hohe Besteuerung entmutigt, einen neuen Rechner (d. h. nicht gebraucht) oder rechnerbasiertes Produkt in Quantität zu verkaufen, zu importieren oder zu verbreiten, für welche die Geheimhaltung über Hardware-Schnittstellen oder vorsätzlichen Beschränkungen Benutzer von der Entwicklung, Installation und Nutzung von Ersetzungen für jegliche installierte Software, die der Hersteller aktualisieren könnte. Dies würde insbesondere für jedes Gerät gelten, für das ein „Gefängnisausbruch“[**] erforderlich ist, um ein anderes Betriebssystem installieren zu können oder in denen die Schnittstellen für einige Peripheriegeräte geheim sind.

Technologische Neutralität

Mit den in diesem Artikel erwähnten Maßnahmen kann der Staat wieder die Kontrolle über seine Datenverarbeitung zurückgewinnen und die Bürger, Unternehmen und Organisationen des Landes in Richtung Kontrolle über ihre Datenverarbeitung führen. Einige werden jedoch mit der Begründung einwenden, dass dies das „Prinzip“ der technologischen Neutralität verletzen würde.

Die Idee der technologischen Neutralität ist, dass der Staat keine willkürliche Präferenzen über die technischen Möglichkeiten auferlegen sollte. Ob es sich dabei um ein gültiges Prinzip handelt ist strittig, aber es ist in jedem Fall auf Fragen beschränkt, die rein technischer Natur sind. Die hier befürworteten Maßnahmen befassen sich mit Fragen von ethischer, sozialer und politischer Bedeutung, sie fallen also nicht in den Anwendungsbereich technologischer Neutralität. Nur diejenigen, die ein Land unterjochen wollen würden vorschlagen, dass ihre Regierung „neutral“ gegenüber ihrer Souveränität oder der Freiheit ihrer Bürger wäre.

Anmerkungen des Übersetzungsteams:

  1. [*] Charter-Schulen sind eine spezielle Schulform von Grund- oder weiterführenden Schulen in den USA, die öffentliche Gelder erhalten (und, wie andere Schulen auch, private Spenden erhalten können).
  2. [**] GefängnisausbruchJailbreak‘ bezeichnet das inoffizielle Entsperren (fachsprachlich RechteerweiterungPrivilege Escalation‘) von Rechnersoftware und -hardware.
    1. Weiterführende Referenzen:

      1. Digitale Gesellschaft; Free Software Foundation Europe, DRM oder die merkwürdige, kaputte Welt der Digitalen Rechte-Minderung, unter: digitalegesellschaft.de 2012. (abgerufen 2014-09-10)
        (Diese Broschüre wurde 2012 anlässlich der Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berlin veröffentlicht.)

        Siehe auch:

      2. April.org (abgerufen 2014-03-21)
      3. Defective-By-Design, eine Kampagne der Free Software Foundation (FSF) (abgerufen 2014-03-21)
      4. DRM.info (abgerufen 2014-03-21)
      5. EDRi.org (abgerufen 2014-03-21)
      6. EFF.org (abgerufen 2014-03-21)
      7. Wikipedia.org (abgerufen 2014-03-21)