Warum es keine GIF-Dateien in HTML-Dokumenten von GNU gibt
Soweit wir wissen, gibt es heutzutage keine besondere Patentbedrohung mehr für das GIF-Format ‑ die Patente, die zum Angriff auf GIF verwendet wurden, sind erloschen. Dennoch wird dieser Artikel sachdienlich bleiben, solange Programme durch Patente verboten werden können, da dieselben Dinge in jedem Bereich der Informatik passieren könnten. Siehe auch unseren Leitfaden für die GNU-Internetpräsenz: Nutzung von Grafiken.
Aufgrund der Patente von Unisys und IBM für den LZW-Komprimierungsalgorithmus, der in GIF-Dateien genutzt wird, enthalten Dokumente von GNU keine GIF-Dateien. Diese Patente machen es unmöglich Freie Software zu haben, um korrekte GIF-Dateien zu erzeugen. Diese betreffen auch das Programm Compress, was auch der Grund dafür ist, dass GNU es weder nutzt noch das Format anwendet.
Unisys und IBM meldeten beide im Jahr 1983 Patente an. Unisys (und möglicherweise auch IBM) beantragte diese in einigen Ländern. In den Patentdatenbanken, die wir durchsuchen konnten, scheint das späteste Ablaufdatum der 1. Oktober 2006 zu sein(1). Bis dahin dürfte wahrscheinlich jeder, der ein freies Programm zur Erstellung von GIF‑Dateien veröffentlicht, verklagt werden. Wir kennen keinen Grund, warum die Patentinhaber diese Prozesse verlieren würden.
Würden wir ein solches Programm freigeben, könnten Unisys und IBM es natürlich ‑ aus Gründen der Öffentlichkeitsarbeit ‑ für klüger halten, eine gemeinnützige Organisation wie die Free Software Foundation (FSF) nicht zu verklagen. Stattdessen könnten sie die Programmnutzer, einschließlich Unternehmen, die GNU-Software redistribuieren, verklagen. Wir meinen, es wäre kein verantwortungsbewusstes Verhalten, eine solche Situation heraufzubeschwören.
Viele denken, Unisys hätte die Berechtigung für den Vertrieb von Freie Software erteilt, um das GIF-Format zu erstellen. Bedauerlicherweise ist das nicht das, was Unisys 1995 tatsächlich zu diesem Thema gesagt hat:
„Unisys verlangt keine Lizenzierung oder Lizenzgebühren für nichtkommerzielle, gemeinnützige GIF-basierte Anwendungen, einschließlich solcher für den Einsatz in Onlinediensten. Dieses Prinzip gilt auch für Softwareentwickler für das Internet. Unisys wird keine unbeabsichtigten Patentverletzungen von Entwicklern weiterverfolgen, die Softwareprodukte für das Internet vor 1995 erstellten. Das Unternehmen verlangt keine Lizenzierung oder Lizenzgebühren für nichtkommerzielle, gemeinnützige Angebote im Internet, einschließlich ‚Freeware‘“.
Tatsächlich erlaubt dies keine Freie Software die in einem freien Betriebssystem wie GNU verwendet werden kann. Sie erlaubt überhaupt keine Verwendung von LZW für andere Zwecke wie der Komprimierung von Dateien. Aus diesem Grund halten wir es für immer noch am besten, LZW abzulehnen und zu Alternativen wie GNU Gzip und PNG zu wechseln.
Die kommerzielle Freie-Software-Redistribution ist sehr wichtig und wir möchten, dass das GNU-System als Ganzes kommerziell redistribuiert wird. Dies heißt, dass wir kein Programm zur Erzeugung von GIF-Dateien in GNU aufnehmen können, nicht unter den Unisys-Bedienungen.
Die Free Software Foundation (FSF) ist eine nichtkommerzielle, gemeinnützige Organisation, also genau genommen sind die Einnahmen aus dem Verkauf unserer CD-ROMs kein Gewinn. Möglicherweise bedeutet dies, wir könnten ein GIF-Programm unseren CD-ROMs beifügen und uns darauf berufen, innerhalb des Umfangs der Unisys-Berechtigung zu handeln ‑ oder vielleicht auch nicht. Aber da wir wissen, dass andere GNU-Redistributionen nicht imstande sein würden es mit aufzunehmen, wäre es nicht sehr sinnvoll, das zu tun.
Kurz nachdem Unisys seine Mitteilung machte, als sich das Netz im Allgemeinen wieder beruhigt hatte und man dachte, Unisys hätte ihre Berechtigung für freie GIF-generierende Software erteilt, schrieben wir die Rechtsabteilung mit der Bitte um Klärung an. Wir erhielten keine Antwort.
Selbst wenn Unisys tatsächlich ihre Einwilligung gegeben hätte, damit Freie Software GIF-Dateien erzeugt, müssten wir uns noch mit dem IBM-Patent beschäftigen. Sowohl das IBM- als auch das Unisys-Patent decken dieselbe „Erfindung“ ab ‑ das LZW-Komprimierungsverfahren. (Dies könnte auf einen Fehler seitens des US-Patent- und Markenamts zurückzuführen sein, das für Inkompetenz und mangelndes Urteilsvermögen bekannt ist.)
GIF-Dateien zu entschlüsseln ist ein anderes Thema. Die Patente von Unisys und IBM sind beide auf eine Weise geschrieben, dass sie nicht für ein Programm gelten, dass das LZW-Format lediglich dekomprimieren und nicht komprimieren kann. Daher können und werden wir die Anzeige von GIF-Dateien in GNU-Software anbieten.
Angesichts dieser Situation könnten wir weiterhin auf unseren Internetseiten GIF-Dateien nutzen, wenn wir es wollten. Viele würden diese gerne für uns generieren und wir würden für die GIF-Dateien auf unserem Server nicht verklagt werden.
Wir sind aber der Meinung, dass, wenn wir die Software nicht distribuieren können, um die Generierung von GIF-Dateien in genau der gleichen Art und Weise zu ermöglichen, dann sollten nicht andere solche Software für uns ausführen lassen. Abgesehen davon müssen wir eine Alternative empfehlen, wenn wir in GNU keine Software zur Generierung von GIF-Dateien zur Verfügung stellen können. Wir sollten die von uns empfohlene Alternative selbst nutzen.
1999 hatte Unisys folgendes zum Thema ihres Patents zu sagen:
Unisys wurde mehrfach gefragt, ob eine Unisys-Lizenz notwendig sei, um die durch Herunterladen aus dem Internet oder aus anderen Quellen erhaltene LZW-Software nutzen zu dürfen. Die Antwort ist einfach. In jedem Fall wird eine schriftliche Lizenzvereinbarung oder eine von einem autorisierten Unisys-Repräsentanten unterschriebene Erklärung für jede Nutzung, Verkauf oder Distribution von Software (einschließlich sogenannterFreeware) und/oder Hardware, die LZW-Konvertierung bereitstellt (beispielsweise heruntergeladene Software).
Mit dieser Aussage versucht Unisys zurückzunehmen, was sie 1995 aussagten, als sie Teile des Patents der Öffentlichkeit zugänglich machten. Die Rechtmäßigkeit einer solchen Entscheidung ist fraglich.
Ein weiteres Problem ist, dass die LZW-Patente ‑ und rechnerbezogene Patentideen generell ‑ im Allgemeinen ein Vergehen gegen die Freiheit der Programmierer sind, und alle Programmierer müssen zusammenarbeiten, um Software vor Patenten zu schützen.
Selbst wenn wir eine Lösung finden könnten, um der Freie-Software-Gemeinschaft die Erstellung von GIF-Dateien zu ermöglichen, ist das nicht wirklich eine Lösung, nicht für das Problem als Ganzes. Die Lösung besteht darin, auf ein anderes Format umzusteigen und GIF nicht mehr zu verwenden.
Deshalb verwenden wir kein GIF, und hoffen, dass Sie es auch nicht verwenden werden.
Es ist möglich, unkomprimierte Bilder zu erstellen, die sich wie GIF-Dateien verhalten, in dem sie von Programmen angezeigt werden, die das GIF-Format dekodieren. Dies ist ohne Patentverletzungen möglich. Diese Pseudo-GIF-Dateien sind für einige Zwecke nützlich.
Es ist auch möglich, GIF-Dateien mit einer patentfreien Lauflängenkodierung zu erstellen, aber das erreicht nicht die Komprimierung, die normalerweise von einem GIF erwartet werden.
Wir haben uns entschieden, für unseren Internetauftritt keine dieser Pseudo-GIF-Dateien zu verwenden, da sie keine zufriedenstellende Lösung für das Problem der Gemeinschaft darstellen. Sie funktionieren, sind aber sehr groß. Was das Internet notwendigerweise braucht ist ein patentfreies komprimiertes Format, nicht große Pseudo-GIF-Dateien.
Das Portable Network Graphics-Format (für portable Netzwerkgrafik) ist ein patentfreies komprimierbares Format. Wir hoffen, dass es große Unterstützung findet; dann werden wir es verwenden. Wir stellen PNG-Versionen der meisten Bilder auf diesem Server zum abrufen bereit.
Siehe weitere Informationen zur GIF-Patentproblematik (Internet Archive) sowie Problematik der Softwarepatente im Allgemeinen.
Um das Unisys-Patent zu umgehen gibt es eine Bibliothek namens libungif, die GIF-Dateien lesen und unkomprimierte GIFs schreiben kann.
burnallgifs.org (Internet Archive) ist ein Internetauftritt, um von der Verwendung von GIF-Dateien im Internet abzuschrecken.
Fußnote
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Wir konnten in den Patentdatenbanken der USA, Kanada, Japan und der Europäischen Union recherchieren, dass das Unisys-Patent erlosh in den USA am 20. Juni 2003, in Europa am 18. Juni 2004, in Japan am 20. Juni 2004 und in Kanada am 7. Juli 2004. Das US-Patent von IBM erlosch am 11. August 2006. Laut Software Freedom Law Center wird es nach dem 1. Oktober 2006 keine signifikanten Patentansprüche mehr geben, die die Verwendung von statischen GIFs stören.
Animierte GIFs sind eine andere Geschichte. Wir wissen nicht, welche Patente sie abdecken könnten. Allerdings haben wir von keinen Berichten über Bedrohungen gehört, die gegen die Nutzung von animierten GIFs sprechen. Jede Software kann durch Patente bedroht werden, aber wir haben keinen Grund, animierte GIFs als besonders gefährlich ‑ keinen besonderen Grund, sie zu meiden ‑ anzusehen.