30. paucos post dies] s. 31.24.7 u. a.
quorum ex consilio . .] s. 31.4; Pol.: ἧκον ἐκ τῆς Ῥώμης οἱ δέκα . . κομίζοντες τὸ τῆς συγκλήτου δόγμα τὸ περὶ τῆς πρὸς Φίλιππον εἰρήνης.
in has] s. § 10; 23, 34, 1; 29, 12, 14. [p. 53]
[2] ut omnes Graecorum civitates . .] deutlicher Pol.: τοὺς μὲν ἄλλους Ἕλληνας πάντας . . ἐλευθέρους ὑπάρχειν . . τοὺς δὲ ταττομένους ὑπὸ Φίλιππον καὶ τὰς πόλεις τὰς ἐμφρούρους παραδοῦναι Φίλιππον Ῥωμαίοις πρὸ τῆς τῶν Ἰσθμίων πανηγύρεως, indem hier durch den Gegensatz ἄλλους μὲν . . τοὺς δὲ das verschiedene Verhältnis der übrigen Staaten und der von Philipp besetzten bezeichnet ist, während bei Liv. die Städte Philipps wie die übrigen für frei erklärt und doch den Römern übergeben werden; s. 31.2 f.
omnes] ohne Rücksicht auf die Rechte oder Ansprüche, die Ägypten und Syrien (s. 40.4) auf viele derselben hatten; übrigens ist omnes nicht zu urgieren, da die pergamenischen Könige die ihnen unterworfenen Städte behalten.
libertatem ac suas . . leges] s. 9.4.3; 23.5.9; 31.31.7.
[3] deduceret] *
quae in Asia essent] ein unpassender Zusatz, den Polybios nicht hat; unrichtig, wenn er auf alle im folgenden genannten Orte bezogen wird, da Thasos und Perinthos nicht in Asien liegen, ungenau, wenn die Worte auf diese beiden nicht bezogen werden sollen.
Pedasisque] in Karien in der Nähe von Euromos; die Stadt ist 32.13.6 ebensowenig erwähnt als Myrina; dieses scheint Liv. nach der Stellung zwischen Iaso und Abydo für die äolische Stadt in Kleinasien am sinus Cumaeus zu halten, während Polybios (Ἄβυδον, Θάσον, Μύριναν, Πέρινθον) die Stadt auf der Insel Lemnos meint, worauf auch 35.2 hindeutet.
eas quoque enim] s. zu 2.18.4. Der Zusatz von quoque macht das Verhältnis unklar, da dieselben schon in § 2: omnes . . enthalten sind, und nach 31.3 gerade diese Städte allein von denen, die Philipp besessen hat, sogleich für frei erklärt und nicht den Römern überliefert werden; daher Pol.: Εὔρωμον δὲ καὶ Πήδασα . . Πέρινθον ἐλευθέρας ἀφεῖναι, τὰς φρουρὰς ἐξ αὐτῶν μεταστησάμενον . . (nicht καὶ ταύτας ἐλευθέρας . .)
[4] Cianorum] s. 32.33.16. 34, 6.
Prusiae] s. 32.34.6; er verliert die Eroberung, obgleich er Philipp nicht unterstützt hat.
scribere] ist von placere abhängig, wie die folgenden Infinitive.
[5] captivos . .] sind die nur Philipp betreffenden Bedingungen.
reddere] Pol.: ἀποκαταστῆσαι . . ἐν τοῖς αὐτοῖς χρόνοις.
inhabilis] die Schnelligkeit und Beweglichkeit der Schiffe hing nicht allein von der gröfseren Zahl der Ruder und Ruderbänke ab, vielmehr mufsten. wenn deren 16 über einander waren, die Ruder auf den höheren durch [p. 54]
[6] ne . . gereret] beide Punkte haben weder Polybios, der nur die Hauptsachen (τὰ συνέχοντα) angeben will, noch Plutarch und Appian; Liv. hat dieselben den im folgenden erwähnten Annalisten entnommen, obgleich an der Richtigkeit der Angaben zu zweifeln ist; wenigstens scheint aus 9.7 (vgl. 44.41.4) hervorzugehen, dafs die Macedonier keine Elefanten hatten; auch das Heer ist 38.2.1 (vgl. 42.12.8) gröfser als 5000 Mann, ohne dafs die Römer Einsprache thun.
bellum . . gereret] vgl. 42.25.4; wie Karthago 30, 37, 4; doch werden nur einzelne Kriege Philipps und Perseus' von den Römern als bundeswidrig getadelt (s. 42.40.5; vgl. 42.41.11), andere nicht (s. 39.35.4. 53, 12; 40, 22, 11), so dafs sie ihm nach dem Bündnis erlaubt gewesen sind; s. Nissen KU. 146.
[7] mille talentum] s. 38.8.10; es sind wohl, wie sonst, attische oder euböische Talente gemeint; s. 37.45.14; 38.38.13.
pensionibus] s. 7.27.3; vgl. Hertzberg GGr. 1, 81.
[8] quaterna milia pondo et ducena*] betragen auf 10 Jahre, das Talent zu 80 römischen Pfund gerechnet (s. 38.38.13), nur 500 Talente, so dafs wohl anzunehmen ist, Valerius habe die sogleich zu zahlende Summe von 500 Talenten in dieser Zahl nicht miteinbegriffen.
vectigal] für die Römer; von seiten des Gebenden ist est ‘Kriegssteuer’, daher auch stipendium genannt; s. 46.9; vgl. 47.2; 38.38.9.
in annos . . ducena] die Kontribution betrüge dann weit über 1000 Talente.
[9] nominatim adiectum] in Bezug auf § 6: bellum ne . .; vgl. 37.56.3. 4.
[10] Attalo] Valerius scheint geglaubt zu haben, dafs Attalus noch lebe; s. 21.1; auch hatte dieser Ägina schon im ersten macedonischen Kriege von den Ätolern gekauft; s. 31.25.1.
elephantosque] s. zu § 6.
[11] Stratoniceam . .] ist vielleicht nur eine Verwechslung mit der spätern Schenkung; s. zu 18.19.
Cariaeque alias urbes] nach § 3; 31, 2. 35, 1 sollen diese Städte frei sein; wohl eine Verwechslung mit 38.39.13.
Lemnum *] doch sollen Myrina (§ 3) und Hephästia (s. 35.2) frei sein; nach Pol. 30.18 (vgl. ebd. 32, 17; Vitruv 7, 7) haben die Athener Lemnos und Delos erst nach dem Kriege mit Perseus erhalten. [p. 55]