16. excitis] wie 14.2 evocatos.
sola] [p. 28] nachdem auch Böotien und Thessalien sich an Rom angeschlossen hatten.
initium quoddam..] gewissermafsen ein Anfang, ‘ein schwacher Anfang’.
[2] maxime] *
fides insita] vgl. Pol. 4.30: ὅπερ (τὸ καθῆκον) Ἀκαρνᾶνες ἐν τοῖς πλείστοις καιροῖς οὐδενὸς τῶν Ἑλλήνων ἧττον εὑρίσκονται διατετηρηκότες. Nach Iustin 28, 1 haben sie früher, bald nach dem Tode des Pyrrhus, den Schutz der Römer nachgesucht, und diese den Ätolern untersagt, die Akarnanen, qui soli quondam adversus Troianos, auctores originis suae, auxilia Graecis non misissent (vgl. Liv. 45.31.12), zu unterwerfen, dann aber im Hannibalischen Kriege diese jenen preisgegeben; s. 26.24.1. Daher erblickten sie in Philipp ihren Retter, dem sie auch jetzt noch treu bleiben.
concilium] vgl. Xen. Hell. 4, 6, 4: τὸ κοινὸν τῶν Ἀκαρνάνων.
[3] populi] wie bei den Achäern; s. Schömann 2.69.
iis]*
duo* principes] die § 5 genannten.
magistratus] kann als Singular genommen und von dem § 5 erwähnten Prätor verstanden werden.
privatum decretum] da die Versammlung regelmäfsig berufen ist, so kann dies nicht bedeuten, dafs nur sie als Privatleute den Beschlufs gefafst haben, sondern dafs das Dekret nur nach ihren Wünschen, nicht nach dem Willen des Volkes (da viele entfernt, die Anwesenden zum Teil dagegen waren) gemacht worden sei, denn es wird nach § 4 und 11: redeundum.. als bindend anerkannt. Vgl. 42, 44, 1.
Romanae societatis] vgl. 2.6.
[4] et in hoc..] ‘und überdies (noch dazu) bei..’
duo principes..] die in seiner Umgebung gewesen sind.
[5] auctores eius sententiae fuissent] sie hatten diese Ansicht vertreten und den Antrag gestellt (s. 2.6), der Prätor hatte ihn zum Vortrag und zur Abstimmung gebracht.
rettulisset] s. 32.22.3.
[6] namque] über die Stellung s. zu 4.9.6 und 24.36.6.
[7] multitudini] was § 8: frequens concilium ist, auf dem die Bürger der verbündeten Staaten erschienen; s. 17.1; zur Sache vgl. 28.7. [p. 29]
[8] admirantium] ‘der Verwunderung’; s. 34.50.2.
mox] ist einem hervorgehobenen Begriffe nachgestellt (ungewöhnlich).
a verecundia] s. 14.9.
pristinae dignitatis] vgl. 39.49.11.
[9] qoque] da man dies nicht hätte erwarten können.
principio] vgl. 12.3: praefati.
[10] ultro] sie, die Verurteilten, treten als Ankläger, wenn auch nur in leisen (aliquid) Klagen auf.