21. [3-4] et ceter., alle hatten sich an Antiochus angeschlossen, 35, 51, 10.
post p., 34.3.1: perquaeque, 23, 43, 7: cum firmisque praesidiis u. a.
noxa, Schaden, Beschädigung, s. zu 2.54.10, vgl. c. 20, 2; die Fürsprache des Quinctius, s. Plut. c. 16, hat L. wie Appian übergangen.
post victor., eine Bestimmung zu modestia, wird mit diesem zusammen ipsa victoria gegenübergestellt, nicht als ob das Verhalten bei dem Siege nicht lobenswerth gewesen wäre; mult, noch viel mehr.
Thermop., wie ein Stadtname betrachtet.
per quem ... haud dubio a., eine nicht häufige Zusammenstellung um den zweiten Umstand: so dass er ein—Gewährsmann wäre, hervorzuheben; zur Constr. vgl. 38.54.1; Cic. Att. 10, 4, 6: me libente mihi; Fam. 16, 26; Phil. 11, 10, 23: te invito tibi. haud dub. ist in Bezug auf den Charakter des Cato, der überdies ein Gegner des Acilius war, s. 37.57.13, gesagt. L. weicht hier von Plut. Cato 14: μετὰ δὲ τὴν μάχην εὐθὺς εἰς Ῥώμην ἐπέμπετο (Κάτων) ab und scheint zu glauben, dass Cato erst nach der Unterwerfung der zu Antiochus abgefallenen Staaten, vorher schon, also wol bald nach der Schlacht, Scipio § 7 abgeschickt worden sei, obgleich er dieses nicht erwähnt hat und die doppelte Gesandtschaft, vgl. jedoch 30.36.4; 38.4; 40.1, auffällt. Nissen 183 glaubt deshalb Scipio habe den Sieg in Gallien c. 39 gemeldet, L. ihn irrthümlich aus Griechenland kommen lassen.
[5-9] Creusa oder Creusis am alkyonischen Meerbusen, der Hafen des 3 Stunden entfernten Thespiae. [p. 124]
Patras, 27.29, schwerlich hat Cato jetzt erst die Stadt auf der Seite der Römer erhalten, Plut. 12: Κάτων Πατρεῖς—παρεστήσατο.
Aetol., im korinthischen Meerbusen; Acarnan., im ionischen Meere.
inde, local, s, c. 43, 12; Plut. πεμπταῖος εἰς Ῥώμην ἀπὸ θαλάσσης ἀφίκετο.
pedestr. it., zu Lande, 37, 45, 2.
cursu ... a porta, vgl. 38.56.9; 45.44.4; 27.51.3.
ad praet., in dessen Wohnung, nicht erst in die seinige.
Cornel., der c. 45 erwähnte, welcher sehr wol in dem Heere des den Scipionen befreundeten Acilius, s. 35.24.5; Lange 2, 404, dienen konnte.
praetor, der Stadtprätor als Vertreter der Consuln, s. 38.44.9.
quib. diis, s. c. 37, 5; ei videret. deutet nicht an, dass er gehalten gewesen sei erst ein Gutachten der pontifices einzuholen, vgl 37.3.5; Marq. 4, 222; 304.
[10-11] per eos d., das Folg. bis § 11 ist wie c. 35, 12, vgl. zu c. 19, 12, einem Annalisten entlehnt und unterbricht die c. 22 fortgehende Erzählung des Polyb., s. 35.14.5. Zweifelhaft ist, ob auch § 6—9 den Annalen angehüren, da Appian die supplicatio, wenn auch keine Gesandtschaft erwähnt.
bigati, 34.46.2, wo neben den Denaren (bigati) auch argentum Oscense genannt wird, welches in der provincia ulterior, aus der Fulvius kommt, s. 35.7; 22, sich nicht gefunden zu haben scheint, Mommsen Gesch. d. Mzw. 669.
extra wie praeter, 37, 7, 2; 26, 34, 3.
numerat., zählbar, gemünzt; zur Sache s. c. 39.