Wenn ein Unternehmen nach dem Copyright fragt
Unternehmen, die Freie Software entwickeln und unter der GNU General Public License (GPL) freigeben, verbreiten manchmal auch auf andere Weise einige Kopien des Quellcodes. Wenn sie den exakt gleichen Quellcode unter einer anderen Lizenz bestimmten Nutzern ‑ die dafür bezahlen ‑ typischerweise mit der Erlaubnis weitergeben, den Quellcode in proprietäre Programme einzubinden, nennen wir das Verkauf von Ausnahmen. Wenn sie irgendeine Quellcodeversion einzig in proprietärer Weise verbreiten, nennen wir das Freigabe einer rein proprietären Programmversion.
Der Artikel Verkauf von Ausnahmen zur GNU GPL erklärt, warum der Verkauf von Ausnahmen akzeptabel ist, wenn auch nur notdürftig. Die Freigabe einer rein proprietären Version ist ‑ wie jede andere proprietäre Software auch ‑ im Gegensatz dazu geradezu falsch.
Normalerweise machen Unternehmen solche Dinge mit Quellcode, den sie selber entwickelt haben. Da sie das Urheberrecht an diesen Quellcode halten, können sie ihn rechtmäßig auf beliebige Weise verbreiten, sogar auf mehrfache Weise parallel. Doch was passiert, wenn man eine modifizierte Version dieses freien Programms veröffentlicht hat und das Unternehmen die von Ihnen gemachten Änderungen in deren Version einbinden möchte?
Da man das Programm unter der GPL erhielt, muss man es, wenn man eine modifizierte Version verbreitet, unter der GPL lizenzieren. Wenn das Unternehmen eine Kopie erhält, wird es in der Lage sein, diese Änderungen unter der GPL zu nutzen. Nicht zulässig wäre es, Ihre Änderungen in diesem Programm einzubinden und Ausnahmen dafür zu verkaufen. Es wird auch nicht in der Lage sein, rein proprietäre Versionen freizugeben, die Ihren Quellcode enthalten. Wenn dies das von Ihnen gewünschte Ergebnis ist, erhält man es standardmäßig. Wenn das Unternehmen jedoch beabsichtigt Ausnahmen zu verkaufen, wird es sich wahrscheinlich dafür entscheiden, Ihre Änderungen nicht zu nutzen.
Aber angenommen, dass man einem Verkauf von Ausnahmen nicht abgeneigt und bereit ist, dies dem Unternehmen, einschließlich Ihrer Programmänderungen, so tun zu lassen. Man kann dem zustimmen, doch man muss vorsichtig sein was man unterschreibt, oder wird möglicherweise von den Ergebnissen überrascht werden.
Das Unternehmen wird wahrscheinlich dazu auffordern, dem Unternehmen Ihr Copyright mittels Unterzeichnung eines Vertrags über die Abtretung des Copyrights oder einer Lizenzvereinbarung für Beitragende zuzuweisen oder zu lizenzieren. An sich ist das nicht schlecht. Viele GNU-Softwareentwickler haben beispielsweise Copyrights an die Free Software Foundation (FSF) zugewiesen. Die FSF verkauft jedoch niemals Ausnahmen, und ihre Abtretungsvereinbarungen umfassen eine Verpflichtung, den Quellcode des Beitragenden nur mit dem Quellcode und nur mit der Möglichkeit der Weiterverbreitung zu verbreiten.
Der Vertrag, der von einem Unternehmen vorgeschlagen wird, mag keine solche Verpflichtung beinhalten. Wenn man so etwas unterschreibt, kann das Unternehmen verschiedene Dinge mit Ihrem Quellcode anstellen. Es könnte weiterhin Ausnahmen für ein Programm, das Ihren Quellcode enthält, verkaufen. Es könnte rein proprietäre, modifizierte oder erweiterte Versionen, die Ihren Quellcode enthalten, freigeben. Es könnte Ihren Quellcode sogar nur für proprietäre Versionen verwenden. Ihr Beitrag könnte sich letztendlich als Spende für proprietäre Software herausstellen.
Es liegt an Ihnen, welche dieser Aktionen man zulässt, hier aber die Empfehlungen der FSF: Planen Sie größere Beiträge zu einem Projekt zu leisten, bestehen Sie darauf, dass die Vereinbarung voraussetzt, dass Softwareversionen, die Ihren Beitrag enthalten, der Öffentlichkeit unter einer freien Softwarelizenz zugänglich sind. Dies wird dem Entwickler gestatten, Ausnahmen zu verkaufen, doch davon abhalten, Ihren Beitrag in Software zu nutzen, der nur unter einer proprietären Lizenz verfügbar ist.
Wenn Ihre Beiträge kleiner sind, könnten Sie eine schwächere Bedingung akzeptieren, dass das Unternehmen Ihre Beiträge in einer Freie-Software-Freigabe sowie möglicherweise in unfreien Programmen verfügbar macht. Dies würde dem Unternehmen einräumen, Ihre Beiträge in modifizierter Software, die nur unter einer proprietären Lizenz erhältlich ist, zu benutzen. Die Freigabe proprietärer Software ist niemals eine gute Sache, doch wenn Ihre Änderungen kleiner sind, könnte es wichtiger sein, die freie Version zu verbessern als der unfreien Version zu widerstehen.
Man kann diese Ergebnisse kontrollieren, indem man auf angemessene Bedingungen im Vertrag beharrt. Um den Verkauf von Ausnahmen für das Programm, das Ihren Quellcode enthält, zu erlauben, aber nicht zuzulassen, dass das Unternehmen rein proprietäre Versionen mit Ihrem Quellcode veröffentlicht, kann man auf eine Bedingung mehr oder weniger wie diese bestehen:
Any program based on (as defined in GNU General Public License version 3) Hacker's code that FOO distributes shall be made available by FOO under (a) the “GNU General Public License (GPL), version 2 or later”, or (b) the licensing in (a), above, but with “2” replaced by any higher existing GPL version number. Provided FOO makes the program available as source code gratis to the public in this way, it may also distribute the identical program to some of its users under terms permitting them to link the program's code with nonfree code and release the combination in binary form under a license of their own choosing.;
Jedes auf Quellcode (wie in GNU General Public License, Version 3 definiert) von Hackern beruhende Programm, das Foo verbreitet, soll von Foo unter (a) der GNU General Public License, Version 2 oder neuer, oder (b) der Lizenzierung nach (a), jedoch mit durch beliebige vorhandene höhere GPL-Versionsnummer ersetzte 2 verfügbar gemacht werden. Sofern Foo das Programm auf diese Weise der Öffentlichkeit gratis als Quellcode verfügbar macht, kann das identische Programm an einige seiner Nutzer unter Bedingungen weitergegeben werden, die es ihnen gestatten, den Programmquellcode mit unfreiem Quellcode zu verlinken und die Kombination in binärer Form unter einer Lizenz ihrer Wahl zu verbreiten.
Oder, wenn man etwas dagegen hat, dass eine Variante Ihres Quellcodes in einer rein proprietären Version freigegeben werden könnte, könnte man auf eine Bedingung wie in etwa dieser bestehen:
Any program based on (as defined in GNU General Public License version 3) Hacker's code that FOO distributes shall be made available by FOO under (a) theGNU General Public License (GPL), version 2 or later, or (b) the licensing in (a), above, but with2replaced by any higher existing GPL version number. Provided FOO makes the program available as source code gratis to the public in this way, it may also distribute the same version of Hacker's code in other programs released under other licenses of its own choosing.
Jedes auf Quellcode (wie in ‚GNU General Public License, Version 3‘ definiert) von Hackern beruhende Programm, das von Foo verbreitet wird, soll von Foo unter (a) der GNU General Public License, Version 2 oder neuer, oder (b) der Lizenzierung nach (a), jedoch mit durch jede vorhandene höhere GPL-Versionsnummer ersetzte ‚2‘ verfügbar gemacht werden. Sofern Foo das Programm auf diese Weise der Öffentlichkeit gratis als Quellcode verfügbar macht, kann auch die selbe Version des Hacker-Quellcodes in anderen Programmen unter anderen Lizenzen der eigenen Wahl verbreitet werden.
Wird das Programm unter GNU Affero GPL freigegeben, fügen Sie dem obigen Text vor ‚General‘ ‚Affero‘ hinzu, ändern ‚GPL‘ in ‚AGPL‘ und ‚2 oder‘ in ‚3 oder‘ und es könnte Sinn machen, ‚den Foo verbreitet‘ durch ‚den Foo verbreitet oder auf einem Server ablegt, der anderen Nutzern außer Foo zugänglich ist‘ zu ersetzen.
Die FSF hat diese englischsprachigen Texte durch einen Anwalt prüfen lassen, man sollten aber eine eigene Rechtsauskunft einholen, bevor man sie verwendet.
Wenn Ihnen ein Unternehmen mitteilt, welche dieser Bedingungen es akzeptieren wird, wird dies zeigen, wie weit es plant von den Freie-Software-Prinzipien abzuweichen. Sie können dann darauf reagieren und dafür sorgen, dass Ihr Werk ein Beitrag zur Freie-Software-Gemeinschaft bleibt und nicht in proprietäre Software abgeändert wird.