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10 Smarte Video-Türklingeln im Test

Alles stehen und liegen lassen und zur Tür eilen, weil es gerade geklingelt hat? Mit einer smarten Video-Türklingel hat dies ein Ende. Sogar unterwegs auf dem Smartphone kann man mit solch einer Lösung Besucher begrüßen und dirigieren. Wir haben zehn aktuelle Geräte getestet.

Autor: Hannes Rügheimer • 15.4.2024 • ca. 2:45 Min

10 Smarte Video-Türklingeln im Test
10 Smarte Video-Türklingeln im Test: Klingeln und winken
© RossHelen / Shutterstock.de

Waren Video-Gegensprechanlagen früher ein Kennzeichen der Highend-Kategorie unter Immobilien, machen Smarthome und Heimvernetzung den damit verbundenen Komfortgewinn für praktisch jeden erschwinglich. Die Installation lässt sich in der Regel im Do-ityourself-Verfahren erledigen und setzt heute üblicherweise auf stressfreie Verbindungen per WLAN.

Der Lohn der Mühe: Klingelt es an der Tür, können die Bewohner auf Smartphone oder Tablet nachsehen, wer zu Besuch kommt – und per Sprechverbindung beispielsweise Anweisungen zum Abstellen von Paketen oder ähnliches geben. Manche Lösungen erlauben sogar das Öffnen von Gartentor oder Haustür per App. Das alles klappt bei praktisch allen vernetzten Video-Doorbells heute sogar vom Smartphone unterwegs.

Bei Geräteauswahl auf Details und Kompatibilität achten

Bei der Auswahl eines Systems und der späteren Installation in Eigenleistung sollte man allerdings auf einige Details achten. Vor allem gilt dies für die Stromversorgung. Die kann in der Regel über den Trafo der bisherigen Klingelanlage erfolgen. Die getesteten Systeme von Arlo, Google/Nest, Ring, TP-Link und Yale setzen zusätzlich auf Akkus.

Dies erspart aufwendige Verkabelung – allerdings will der Stromspeicher regelmäßig aufgeladen werden. Sofern die App darauf hinweist, wenn dies notwendig wird, und das System somit nicht unbemerkt über längere Zeit brachliegt, ist dies kein großer Nachteil.

Denn im Lauf einer Nacht ist der Akku wieder für mehrere Wochen oder Monate betankt. Allerdings fallen Türklingeln mit integriertem Akku in der Regel etwas volu- minöser aus, weil ihr Innenleben auch noch Platz für den Stromspeicher bieten muss.

Neben ihrer Standardfunktion beinhalten manche Lösungen noch Extra-Features wie die Ansteuerung einer Tor- oder Türentriegelung oder die Verbindung mit einem vorhandenen Klingeltaster. Einige Video-Doorbells lassen sich sogar mit weiteren Smarthome-Komponenten vernetzen, um zum Beispiel beim Klingeln eine separate Beleuchtung zu aktivieren.

Viele Geräte im Testfeld warten mit einer Personenerkennung auf, die Türsprechstellen von Aqara und Google können anhand des erkannten Gesichts sogar Smarthome- Szenarien aktivieren. Wer sich für solchen Luxus interessiert, muss aber darauf achten, dass die Doorbell zur bestehenden Smarthome-Installation kompatibel ist.

Speziell deutsche Anwender sollten zudem die juristischen Anforderungen bedenken – der hierzulande strenge Daten- und Persönlichkeitsschutz hält da manche Fußangel bereit, siehe unten „Rechtlicher Rahmen“. Wer all dies berücksichtigt, kann sich den Alltag mit einem digitalen Türsteher ziemlich erleichtern – auch ganz ohne Luxus- Immobilie.

Rechtlicher Rahmen

Die Speicherung der Videos, die mit einer Türklingel aufgenommen wurden, birgt juristische Fallstricke.

Für den Einsatz von Videotürklingeln im Außenbereich gelten prinzipiell dieselben Vorschriften wie für Überwachungskameras: Das Sichtfeld darf keinen fremden oder öffentlichen Grund beinhalten – wie das Nachbargrundstück oder die angrenzende Straße. Systeme, bei denen sich Bildbereiche maskieren lassen, bieten in dieser Hinsicht Vorteile und höhere Rechtssicherheit. Zusätzlich muss wie bei einer IP-Kamera ein Schild auf die „Videoüberwachung“ hinweisen.

Speicherung meist problematisch

Problematisch wird es bei Video-Doorbells grundsätzlich, wenn die aufgenommenen Videos gespeichert werden. Denn eine durch einen Bewegungsmelder ausgelöste IP-Kameraaufnahme rechtfertigt zumindest den Verdacht, dass hinter dem Betreten eines privaten Grundstücks eine unlautere Absicht stecken könnte.

Klingeln an einer Haustür hat dagegen meist einen völlig legalen Anlass – fast immer stehen dann Lieferanten, Postboten und Kuriere, Besucher oder Handwerker vor der Tür. Eine Videoaufnahme beeinträchtigt deren Persönlichkeitsrechte, ohne dass dem ein juristisch relevantes Interesse des Kamerabetreibers wie der Schutz vor Eindringlingen gegenüberstünde.

Hinzu kommt, dass zum Beispiel das Bundesdatenschutzgesetz verlangt, dass Aufnahmen aus Videoüberwachungsanlagen unverzüglich gelöscht werden müssen, wenn sie zu Erreichung des beabsichtigten Zwecks nicht mehr erforderlich sind. Eine Speicherung über Wochen oder Monate, wie sie bei zahlreichen Abo-Lösungen üblich ist, erfüllt dies nicht.

Es gibt Berichte über Abmahnanwälte, die auf dieser Basis Unterlassungserklärungen mit saftigen Bearbeitungsgebühren an die Besitzer von Videotürklingeln verschicken. Deshalb sollte man solche Systeme besser nur ohne Speicherung nutzen. Unser Bewertungsverfahren haben wir vor diesem Hintergrund angepasst und belohnen Speicherfunktionen für Video-Doorbells nicht mehr.

Hier steht Ihnen die Ausstattungs- und Testergebnis-Tabelle zum Download bereit