Zoom Phone-Nummernrichtlinie

Gültig ab September 2021

Die Nutzung des Zoom Phone-Dienstes unterliegt dieser Nummernrichtlinie, die sowohl für neue Nummern, die für die Nutzung mit den Zoom Phone-Diensten von Zoom bezogen wurden, als auch für bestehende Nummern, die von einem anderen Anbieter oder Dienst zu Zoom Phone portiert wurden, gilt.

  1. Nummern als Ressourcen Telefonnummern sind eine Ressource der zuständigen Regulierungsbehörde für Telekommunikation. Zoom hat das Recht, die Nummer(n) eines Kunden jederzeit zu ändern, einschließlich der externen Portierung und/oder Ersetzung einer bestehenden Nummer durch eine neue Nummer, sofern das Gesetz, zuständige Regulierungsbehörden oder Richtlinien, technische Gründe oder Anforderungen der Zoom zugrunde liegenden Telekommunikationsdienstanbieter dies erfordern. Der Kunde hat keinerlei Eigentumsrechte an Telefonnummern, die ihm über Zoom Phone zugewiesen wurden.
  2. Verfügbarkeit der Nummern Die Tatsache, dass eine Nummer als „verfügbar“ gelistet ist, garantiert nicht, dass diese Nummer tatsächlich verfügbar ist und bereitgestellt, zugewiesen oder genutzt werden kann.
  3. Nummernportierung Die Portierung von Telefonnummern (zum oder vom Kundenkonto) erfordert die Kooperation des Kunden bei den Portierungsprozessen von Zoom, damit die Gesetze und Branchenstandards eingehalten werden.  Die Durchführung von Nummernportierungsanfragen hängt von Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle von Zoom liegen, darunter Verzögerungen durch den Kunden und/oder Dienstanbieter. Der zeitliche Rahmen für die Durchführung ist kein fester Termin.
    1. Anfragen für interne Portierungen Der Kunde muss die Anweisungen der Portierungsabteilung von Zoom befolgen und den bestehenden Dienst aktiv erhalten, um eine Telefonnummer zu Zoom Phone zu portieren.  Nach Aufforderung muss der Kunde eine schriftliche Vollmachtserklärung (Letter of Authorization, LOA) für die Portierung vorlegen.
    2. Anfragen für externe Portierungen Um eine Telefonnummer, die kürzlich einem Kundenkonto zugewiesen wurde, zu einem anderen Telekommunikationsanbieter zu portieren, muss der Kunde die Anweisungen der Portierungsabteilung von Zoom befolgen und alle Informationen angeben, die von Zoom, den relevanten anderen Dienstanbietern oder anderen Dritten verlangt werden.
    3. Nicht genehmigte externe Portierungen  Zoom ist gesetzlich dazu verpflichtet, alle gültigen Portierungsanfragen durchzuführen.  Allerdings können Telefonnummern aufgrund von Anordnungen oder Versäumnissen Dritter von einem Kundenkonto portiert werden.  Zoom ist nicht verantwortlich für: (i) diese nicht genehmigten externen Portierungen; (ii) die Abfrage von Nummern, die aus einem Kundenkonto portiert wurden; oder (iii) die interne Portierung dieser Nummern und die Rückführung in ein Kundenkonto. Zoom übernimmt bei solchen externen Portierungen keine Verantwortung oder Haftung.
    4. Richtige Portierungsinformationen  Alle Informationen, die vom Kunden (oder einer im Namen des Kunden handelnden Partei) im Zusammenhang mit einer Anfrage für interne oder externe Portierungen in die oder aus den Zoom Phone-Diensten zur Verfügung gestellt werden, müssen wahr, richtig und aktuell sein.
    5. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zur Portierung  Die Telefonnummernportierung unterliegt Telekommunikations- und anderen Gesetzen und möglicherweise auch Bestimmungen Dritter. Der Kunde (und/oder eine im Namen des Kunden handelnde Partei) darf nicht: (i) gegen Gesetze verstoßen oder irreführende oder betrügerische Handlungen in Zusammenhang mit seinen Portierungsanfragen oder -aktivitäten vornehmen; (ii) sich an „Slamming“ (illegale Praxis, bei der ohne Genehmigung von einer traditionellen Festnetztelefongesellschaft auf einen lokalen, lokalen gebührenpflichtigen oder Ferngesprächsdienst umgestellt wird) oder der externen Portierung von Telefonnummern beteiligen oder diese Praktiken unterstützen oder den Telefondienstanbieter einer Partei ändern (oder dies versuchen), ohne zuvor die entsprechenden erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen einzuholen; oder (iii) gegen vertragliche oder andere Verpflichtungen gegenüber anderen Dienstanbietern oder Dritten verstoßen.
  4. Freigabe von Nummern Im Falle einer Kündigung oder Schließung des Kundenkontos können alle Telefonnummern, die dem Kundenkonto zugeordnet waren und nicht zuvor zu einem anderen Anbieter portiert wurden, vorbehaltlich geltendem Recht nach 30 Tagen freigegeben und anderen Kunden zur Verfügung gestellt werden  Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, mit seinem neuen Drittanbieter zusammenzuarbeiten, um alle Nummern vor der Kündigung oder Schließung des Kundenkontos oder der Zoom Phone-Dienste zu portieren.
  5. Bestätigung von Nummern vor Veröffentlichung durch den Kunden Alle von Zoom neu zugewiesenen Nummern sind vorläufig, bis sie von Zoom verifiziert und vom Kunden bestätigt wurden. Der Kunde darf keine Nummern nicht auflisten, veröffentlichen oder anderweitig kommunizieren oder sich zu Kosten oder Ausgaben für Materialien oder Medien verpflichten, die diese Nummern enthalten, bevor der Kunde bestätigt hat, dass die Nummern aktiv sind und ordnungsgemäß funktionieren.  Zu den akzeptablen Bestätigungsmethoden gehören Testanrufe an diese Nummern von einem nicht von Zoom Phone angebotenen Dienst.

Aktualisierungen

Die Richtlinien von Zoom können Änderungen vorschreiben, um geltenden Gesetzen und regulatorischen Anforderungen zu entsprechen. Solche Änderungen an den Richtlinien von Zoom werden auf der Zoom-Webseite zu rechtlichen Hinweisen und Richtlinienerfüllung veröffentlicht.

Die Richtlinien von Zoom können Änderungen vorschreiben, um geltenden Gesetzen und regulatorischen Anforderungen zu entsprechen. Solche Änderungen an den Richtlinien von Zoom werden hier veröffentlicht. Wenn Sie eine Benachrichtigung über Aktualisierungen unserer Richtlinien erhalten möchten, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse im Feld unten an.