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Line 
1<html>
2<head>
3<meta http-equiv="Content-Type" content="text/html; charset=utf-8">
4<title>GNU GPL v2</title>
5</head>
6<body>
7<div class="main">
8<h1 class="dropshadow"><div>
9GNU General Public License
10</div></h1>
11<p><strong>
12Deutsche Übersetzung der Version 2, Juni 1991
13</strong></p>
14<p><em>
15Den offiziellen englischen Originaltext finden Sie unter
16<a href="http://www.gnu.org/licenses/gpl-2.0.html">http://www.gnu.org/licenses/gpl-2.0.html</a>.
17</em></p>
18<blockquote>
19<p>
20Diese Übersetzung wurde ursprÃŒnglich erstellt von Katja Lachmann
21Übersetzungen im Auftrag der S.u.S.E.&nbsp;GmbH &ndash;
22<tt>http://www.suse.de</tt>. Sie wurde ÃŒberarbeitet von <a
23href="http://www.peter.gerwinski.de">Peter Gerwinski</a>, G-N-U
24GmbH &ndash; <tt>http://www.g-n-u.de</tt> (31.&nbsp;Oktober 1996,
254.&nbsp;Juni 2000).
26</p>
27<p>
28Diese Übersetzung wird mit der Absicht angeboten, das VerstÀndnis
29der <em>GNU General Public License</em> (GNU GPL) zu erleichtern.
30Es handelt sich jedoch nicht um eine offizielle oder im
31rechtlichen Sinne anerkannte Übersetzung.
32</p>
33<p>
34Die <em>Free Software Foundation</em> (FSF) ist nicht der
35Herausgeber dieser Übersetzung, und sie hat diese Übersetzung
36auch nicht als rechtskrÀftigen Ersatz fÌr die Original-GNU-GPL
37anerkannt. Da die Übersetzung nicht sorgfÀltig von AnwÀlten
38ÃŒberprÃŒft wurde, können die Übersetzer nicht garantieren, daß die
39Übersetzung die rechtlichen Aussagen der GNU GPL exakt
40wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen, daß von Ihnen geplante
41AktivitÀten im Sinne der GNU GPL gestattet sind, halten Sie sich
42bitte an die <a
43href="http://www.gnu.org/licenses/gpl.html">englischsprachige
44Originalversion</a>.
45</p>
46<p>
47Die Übersetzer und die <em>Free Software Foundation</em> möchten
48Sie darum bitten, diese Übersetzung nicht als offizielle
49Lizenzbedingungen fÃŒr von Ihnen geschriebene Programme zu
50verwenden. Bitte benutzen Sie hierfÃŒr stattdessen die von der
51<em>Free Software Foundation</em> herausgegebene <a
52href="http://www.gnu.org/licenses/gpl.html">englischsprachige
53Originalversion</a>.
54</p>
55<p><em>
56This is a translation of the GNU General Public License into
57German. This translation is distributed in the hope that it will
58facilitate understanding, but it is not an official or legally
59approved translation.
60</em></p>
61<p><em>
62The Free Software Foundation is not the publisher of this
63translation and has not approved it as a legal substitute for the
64authentic GNU General Public License. The translation has not
65been reviewed carefully by lawyers, and therefore the translator
66cannot be sure that it exactly represents the legal meaning of
67the GNU General Public License. If you wish to be sure whether
68your planned activities are permitted by the GNU General Public
69License, please refer to the
70<a href="http://www.gnu.org/licenses/gpl.html">authentic English version</a>.
71</em></p>
72<p><em>
73The translators and the Free Software Foundation strongly urge
74you not to use this translation as the official distribution
75terms for your programs; instead, please use the
76<a href="http://www.gnu.org/licenses/gpl.html">authentic English version</a>
77published by the Free Software Foundation.
78</em></p>
79</blockquote>
80<h1 align="center">GNU General Public License</h1>
81<p align="center"><strong>
82Deutsche Übersetzung der Version 2, Juni 1991
83</strong></p>
84<p align="center"><strong>
85Copyright &copy; 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.<br>
8651 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA
87</strong></p>
88<p>
89Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfÀltigen
90und unverÀnderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch
91nicht erlaubt.
92</p>
93<p><strong>
94Diese Übersetzung ist kein rechtskrÀftiger Ersatz fÃŒr die
95<a href="http://www.gnu.org/licenses/gpl.html">englischsprachige
96Originalversion</a>!
97</strong></p>
98<h2>Vorwort</h2>
99<p>
100Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden,
101Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu
102verÀndern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die <em>GNU General Public
103License</em>, die Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese
104Freiheit garantieren. Sie soll sicherstellen, daß die Software fÃŒr
105alle Benutzer frei ist. Diese Lizenz gilt fÃŒr den Großteil der von
106der <em>Free Software Foundation</em> herausgegebenen Software und
107fÃŒr alle anderen Programme, deren Autoren ihr Werk dieser Lizenz
108unterstellt haben. Auch Sie können diese Möglichkeit der
109Lizenzierung fÃŒr Ihre Programme anwenden. (Ein anderer Teil der
110Software der <em>Free Software Foundation</em> unterliegt
111stattdessen der <em>GNU Lesser General Public License</em>, der
112Kleineren Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenz.)
113</p>
114<p>
115Die Bezeichnung <em>&bdquo;freie&ldquo; Software</em> bezieht sich
116auf Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen
117die Freiheit garantieren, Kopien freier Software zu verbreiten
118(und etwas fÌr diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten), die
119Möglichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten oder den
120Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen garantieren,
121daß Sie die Software Àndern oder Teile davon in neuen freien
122Programmen verwenden dÃŒrfen &ndash; und daß Sie wissen, daß Sie
123dies alles tun dÃŒrfen.
124</p>
125<p>
126Um Ihre Rechte zu schÌtzen, mÌssen wir EinschrÀnkungen machen, die
127es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie
128aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen
129EinschrÀnkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten fÌr Sie,
130wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verÀndern.
131</p>
132<p>
133Beispielsweise mÌssen Sie den EmpfÀngern alle Rechte gewÀhren, die
134Sie selbst haben, wenn Sie &ndash; kostenlos oder gegen Bezahlung
135&ndash; Kopien eines solchen Programms verbreiten. Sie mÃŒssen
136sicherstellen, daß auch die EmpfÀnger den Quelltext erhalten
137bzw.&nbsp;erhalten können. Und Sie mÌssen ihnen diese Bedingungen
138zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
139</p>
140<p>
141Wir schÃŒtzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
142Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten
143Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
144vervielfÀltigen, zu verbreiten und/oder zu verÀndern.
145</p>
146<p>
147Um die Autoren und uns zu schÃŒtzen, wollen wir darÃŒberhinaus
148sicherstellen, daß jeder erfÀhrt, daß fÃŒr diese freie Software
149keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem
150modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, daß die EmpfÀnger
151wissen, daß sie nicht das Original erhalten haben, damit
152irgendwelche von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des
153ursprÌnglichen Autors schÀdigen.
154</p>
155<p>
156Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
157Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß
158Distributoren eines freien Programms individuell Patente
159lizensieren &ndash; mit dem Ergebnis, daß das Programm proprietÀr
160wÃŒrde. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, daß jedes
161Patent entweder fÃŒr freie Benutzung durch jedermann lizenziert
162werden muß oder ÃŒberhaupt nicht lizenziert werden darf.
163</p>
164<p>
165Es folgen die genauen Bedingungen fÌr die VervielfÀltigung,
166Verbreitung und Bearbeitung:
167</p>
168<h2>Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz</h2>
169<h2>Bedingungen fÌr die VervielfÀltigung, Verbreitung und Bearbeitung</h2>
170</h2>
171<p>
172&sect;0. Diese Lizenz gilt fÃŒr jedes Programm und jedes andere
173Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers
174darauf hinweist, daß das Werk unter den Bestimmungen dieser
175<em>General Public License</em> verbreitet werden darf. Im
176folgenden wird jedes derartige Programm oder Werk als &bdquo;das
177Programm&ldquo; bezeichnet; die Formulierung &bdquo;auf dem
178Programm basierendes Werk&ldquo; bezeichnet das Programm sowie
179jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne,
180also ein Werk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es
181unverÀndert oder verÀndert und/oder in eine andere Sprache
182ÃŒbersetzt, enthÀlt. (Im folgenden wird die Übersetzung ohne
183EinschrÀnkung als &bdquo;Bearbeitung&ldquo; eingestuft.) Jeder
184Lizenznehmer wird im folgenden als &bdquo;Sie&ldquo; angesprochen.
185</p>
186<p>
187Andere Handlungen als VervielfÀltigung, Verbreitung und
188Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berÃŒhrt; sie fallen
189nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der AusfÃŒhrung des
190Programms wird nicht eingeschrÀnkt, und die Ausgaben des Programms
191unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem
192Programm basierendes Werk darstellt (unabhÀngig davon, daß die
193Ausgabe durch die AusfÃŒhrung des Programmes erfolgte). Ob dies
194zutrifft, hÀngt von den Funktionen des Programms ab.
195</p>
196<p>
197&sect;1. Sie dÌrfen auf beliebigen Medien unverÀnderte Kopien des
198Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen
199und verbreiten. Voraussetzung hierfÃŒr ist, daß Sie mit jeder Kopie
200einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen
201Haftungsausschluß veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf
202diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverÀndert
203lassen und desweiteren allen anderen EmpfÀngern des Programms
204zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen
205lassen.
206</p>
207<p>
208Sie dÃŒrfen fÃŒr den eigentlichen Kopiervorgang eine GebÃŒhr
209verlangen. Wenn Sie es wÃŒnschen, dÃŒrfen Sie auch gegen Entgelt
210eine Garantie fÃŒr das Programm anbieten.
211</p>
212<p>
213&sect;2. Sie dÃŒrfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils
214davon verÀndern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk
215entsteht; Sie dÃŒrfen derartige Bearbeitungen unter den
216Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfÀltigen und verbreiten,
217vorausgesetzt, daß zusÀtzlich alle im folgenden genannten
218Bedingungen erfÃŒllt werden:
219</p>
220<ol type="lower-alpha">
221<li><p>
222Sie mÌssen die verÀnderten Dateien mit einem auffÀlligen Vermerk
223versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und
224das Datum jeder Änderung hinweist.
225</p></li>
226<li><p>
227Sie mÃŒssen dafÃŒr sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder
228veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm
229oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenÃŒber als Ganzes
230unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne LizenzgebÃŒhren zur
231VerfÃŒgung gestellt wird.
232</p></li>
233<li><p>
234Wenn das verÀnderte Programm normalerweise bei der AusfÌhrung
235interaktiv Kommandos einliest, mÃŒssen Sie dafÃŒr sorgen, daß es,
236wenn es auf dem ÃŒblichsten Wege fÃŒr solche interaktive Nutzung
237gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
238geeigneten Copyright-Vermerk enthÀlt sowie einen Hinweis, daß es
239keine GewÀhrleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie Garantie
240leisten), und daß die Benutzer das Programm unter diesen
241Bedingungen weiter verbreiten dÃŒrfen. Auch muß der Benutzer
242darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz
243ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv
244arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muß
245Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch keine solche Meldung
246ausgeben).
247</p></li>
248</ol>
249<p>
250Diese Anforderungen gelten fÃŒr das bearbeitete Werk als Ganzes.
251Wenn identifizierbare Teile des Werkes nicht von dem Programm
252abgeleitet sind und vernÌnftigerweise als unabhÀngige und
253eigenstÀndige Werke fÌr sich selbst zu betrachten sind, dann
254gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht fÃŒr die betroffenen
255Teile, wenn Sie diese als eigenstÀndige Werke weitergeben. Wenn
256Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben,
257das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt, dann muß die
258Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen,
259deren Bedingungen fÃŒr weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte
260Ganze ausgedehnt werden &ndash; und somit auf jeden einzelnen
261Teil, unabhÀngig vom jeweiligen Autor.
262</p>
263<p>
264Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte fÃŒr
265Werke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte fÃŒr Werke
266streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden;
267vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der
268Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren oder unter
269seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind,
270auszuÃŒben.
271</p>
272<p>
273Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen
274Werkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder
275einem auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und demselben
276Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in den
277Anwendungsbereich dieser Lizenz.
278</p>
279<p>
280&sect;3. Sie dÃŒrfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk
281gemÀß Paragraph 2) als Objectcode oder in ausfÃŒhrbarer Form unter
282den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben
283&ndash; vorausgesetzt, daß Sie außerdem eine der folgenden
284Leistungen erbringen:
285</p>
286<ol type="lower-alpha">
287<li><p>
288Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollstÀndigen
289zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem fÌr den
290Datenaustausch ÃŒblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter
291den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß. Oder:
292</p></li>
293<li><p>
294Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre
295lang gÃŒltigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine
296vollstÀndige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur VerfÌgung
297zu stellen &ndash; zu nicht höheren Kosten als denen, die durch
298den physikalischen Kopiervorgang anfallen &ndash;, wobei der
299Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem
300fÃŒr den Datenaustausch ÃŒblichen Medium weitergegeben wird. Oder:
301</p></li>
302<li><p>
303Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
304der ZurverfÃŒgungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst
305erhalten haben. (Diese Alternative ist nur fÃŒr nicht-kommerzielle
306Verbreitung zulÀssig und nur, wenn Sie das Programm als
307Objectcode oder in ausfÃŒhrbarer Form mit einem entsprechenden
308Angebot gemÀß Absatz b erhalten haben.)
309</p></li>
310</ol>
311<p>
312Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes
313verstanden, die fÃŒr Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. FÃŒr
314ein ausfÃŒhrbares Programm bedeutet &bdquo;der komplette
315Quelltext&ldquo;: Der Quelltext aller im Programm enthaltenen
316Module einschließlich aller zugehörigen
317Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation
318und Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme
319jedoch braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu
320enthalten, was ÃŒblicherweise (entweder als Quelltext oder in
321binÀrer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des
322Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem
323das Programm lÀuft &ndash; es sei denn, diese Komponente selbst
324gehört zum ausfÌhrbaren Programm.
325</p>
326<p>
327Wenn die Verbreitung eines ausfÃŒhrbaren Programms oder von
328Objectcode dadurch erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine dafÃŒr
329vorgesehene Stelle gewÀhrt wird, so gilt die GewÀhrung eines
330gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des
331Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den
332Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.
333</p>
334<p>
335&sect;4. Sie dÌrfen das Programm nicht vervielfÀltigen, verÀndern,
336weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese
337Lizenz ausdrÃŒcklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
338VervielfÀltigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und
339Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter
340dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen
341Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht
342beendet, solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
343</p>
344<p>
345&sect;5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da
346Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts
347anderes die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke
348zu verÀndern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
349verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
350Programm (oder ein darauf basierendes Werk) verÀndern oder
351verbreiten, erklÀren Sie Ihr EinverstÀndnis mit dieser Lizenz und
352mit allen ihren Bedingungen bezÌglich der VervielfÀltigung,
353Verbreitung und VerÀnderung des Programms oder eines darauf
354basierenden Werks.
355</p>
356<p>
357&sect;6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem
358Programm basierendes Werk) weitergeben, erhÀlt der EmpfÀnger
359automatisch vom ursprÃŒnglichen Lizenzgeber die Lizenz, das
360Programm entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu
361vervielfÀltigen, zu verbreiten und zu verÀndern. Sie dÌrfen keine
362weiteren EinschrÀnkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen
363Rechte des EmpfÀngers vornehmen. Sie sind nicht dafÌr
364verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte
365durchzusetzen.
366</p>
367<p>
368&sect;7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs
369einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf
370Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß,
371Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen
372dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese UmstÀnde nicht
373von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich
374ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen
375in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu
376verbreiten, dann dÃŒrfen Sie als Folge das Programm ÃŒberhaupt nicht
377verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebÃŒhrenfreie
378Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen erlaubt, die das
379Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann
380besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese
381Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms
382zu verzichten.
383</p>
384<p>
385Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungÃŒltig oder unter
386bestimmten UmstÀnden nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
387Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im ÃŒbrigen soll
388dieser Paragraph als Ganzes gelten.
389</p>
390<p>
391Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen,
392irgendwelche Patente oder andere EigentumsansprÃŒche zu verletzen
393oder die GÃŒltigkeit solcher AnsprÃŒche zu bestreiten; dieser
394Paragraph hat einzig den Zweck, die IntegritÀt des
395Verbreitungssystems der freien Software zu schÃŒtzen, das durch die
396Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben
397großzÃŒgige BeitrÀge zu dem großen Angebot der mit diesem System
398verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung
399dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden,
400ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten
401will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluß.
402</p>
403<p>
404Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
405Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
406</p>
407<p>
408&sect;8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms
409in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch
410urheberrechtlich geschÌtzte Schnittstellen eingeschrÀnkt ist, kann
411der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz
412gestellt hat, eine explizite geographische Begrenzung der
413Verbreitung angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden,
414so daß die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten
415erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall
416beinhaltet diese Lizenz die BeschrÀnkung, als wÀre sie in diesem
417Text niedergeschrieben.
418</p>
419<p>
420&sect;9. Die <em>Free Software Foundation</em> kann von Zeit zu
421Zeit ÃŒberarbeitete und/oder neue Versionen der <em>General Public
422License</em> veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom
423Grundprinzip her der gegenwÀrtigen entsprechen, können aber im
424Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu
425werden.
426</p>
427<p>
428Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer.
429Wenn in einem Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in
430einer bestimmten Versionsnummer oder &bdquo;jeder spÀteren
431Version&ldquo; <em>(&ldquo;any later version&rdquo;)</em>
432unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der
433genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen spÀteren
434Version, die von der <em>Free Software Foundation</em>
435veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer
436angibt, können Sie eine beliebige Version wÀhlen, die je von der
437<em>Free Software Foundation</em> veröffentlicht wurde.
438</p>
439<p>
440&sect;10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in
441anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen fÃŒr die
442Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die
443Erlaubnis zu bitten. FÃŒr Software, die unter dem Copyright der
444<em>Free Software Foundation</em> steht, schreiben Sie an die
445<em>Free Software Foundation</em>; wir machen zu diesem Zweck
446gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden
447Zielen geleitet werden, zum einen den freien Status aller von
448unserer freien Software abgeleiteten Werke zu erhalten und zum
449anderen das gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von
450Software im allgemeinen zu fördern.
451</p>
452<h3>Keine GewÀhrleistung</h3>
453<p><strong>
454&sect;11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird,
455besteht keinerlei GewÀhrleistung fÌr das Programm, soweit dies
456gesetzlich zulÀssig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich
457bestÀtigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das
458Programm so zur VerfÃŒgung, &bdquo;wie es ist&ldquo;, ohne
459irgendeine GewÀhrleistung, weder ausdrÌcklich noch implizit,
460einschließlich &ndash; aber nicht begrenzt auf &ndash; Marktreife
461oder Verwendbarkeit fÃŒr einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko
462bezÌglich QualitÀt und LeistungsfÀhigkeit des Programms liegt bei
463Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen,
464liegen die Kosten fÃŒr notwendigen Service, Reparatur oder
465Korrektur bei Ihnen.
466</strong></p>
467<p><strong>
468&sect;12. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht
469gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein
470Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie
471oben erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenÃŒber fÃŒr
472irgendwelche SchÀden haftbar, einschließlich jeglicher allgemeiner
473oder spezieller SchÀden, SchÀden durch Seiteneffekte
474(Nebenwirkungen) oder FolgeschÀden, die aus der Benutzung des
475Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen
476(einschließlich &ndash; aber nicht beschrÀnkt auf &ndash;
477Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die
478von Ihnen oder anderen getragen werden mÌssen, oder dem Unvermögen
479des Programms, mit irgendeinem anderen Programm
480zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Copyright-Inhaber oder
481Dritter Ìber die Möglichkeit solcher SchÀden unterrichtet worden
482war.
483</strong></p>
484<h2>Ende der Bedingungen</h2>
485<h2>
486Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen, neuen Programme
487anwenden können
488</h2>
489<p>
490Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, daß es vom
491größtmöglichen Nutzen fÃŒr die Allgemeinheit ist, dann erreichen
492Sie das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die
493jeder unter diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verÀndern
494kann.
495</p>
496<p>
497Um dies zu erreichen, fÃŒgen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem
498Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer
499jeden Quelldatei zu stellen, um den GewÀhrleistungsausschluß
500möglichst deutlich darzustellen; zumindest aber sollte jede Datei
501eine Copyright-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf,
502wo die vollstÀndigen Vermerke zu finden sind.
503</p>
504<blockquote>
505<p><tt>
506[<i>eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung</i>]<br>
507Copyright (C) [<i>Jahr</i>]&nbsp;&nbsp;[<i>Name des Autors</i>]
508</tt></p>
509<p><tt>
510This program is free software; you can redistribute it and/or
511modify it under the terms of the GNU General Public License as
512published by the Free Software Foundation; either version 2 of
513the License, or (at your option) any later version.
514</tt></p>
515<p><tt>
516This program is distributed in the hope that it will be useful,
517but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
518MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
519General Public License for more details.
520</tt></p>
521<p><tt>
522You should have received a copy of the GNU General Public License
523along with this program; if not, write to the Free Software
524Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110,
525USA
526</tt></p>
527</blockquote>
528<p>
529Auf Deutsch:
530</p>
531<blockquote>
532<p><tt>
533[<i>eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung</i>]<br>
534Copyright (C) [<i>Jahr</i>]&nbsp;&nbsp;[<i>Name des Autors</i>]
535</tt></p>
536<p><tt>
537Dieses Programm ist freie Software. Sie können es unter den
538Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free
539Software Foundation veröffentlicht, weitergeben und/oder
540modifizieren, entweder gemÀß Version 2 der Lizenz oder (nach
541Ihrer Option) jeder spÀteren Version.
542</tt></p>
543<p><tt>
544Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung,
545daß es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE,
546sogar ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der
547VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in
548der GNU General Public License.
549</tt></p>
550<p><tt>
551Sie sollten ein Exemplar der GNU General Public License zusammen
552mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie an
553die Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor,
554Boston, MA 02110, USA.
555</tt></p>
556</blockquote>
557<p>
558FÃŒgen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch
559und per Brief erreichbar sind.
560</p>
561<p>
562Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafÃŒr, daß es nach
563dem Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
564</p>
565<blockquote>
566<p><tt>
567version 69, Copyright (C)
568[<i>Jahr</i>]&nbsp;&nbsp;[<i>Name des Autors</i>]<br> Gnomovision
569comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type &lsquo;show
570w&rsquo;. This is free software, and you are welcome to
571redistribute it under certain conditions; type &lsquo;show
572c&rsquo; for details.
573</tt></p>
574</blockquote>
575<p>
576Auf Deutsch:
577</p>
578<blockquote>
579<p><tt>
580Version 69, Copyright (C)
581[<i>Jahr</i>]&nbsp;&nbsp;[<i>Name des Autors</i>]
582FÃŒr Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie &quot;show
583w&quot; fÃŒr Details ein. Gnonovision ist freie Software, die Sie
584unter bestimmten Bedingungen weitergeben dÃŒrfen; geben Sie
585&quot;show c&quot; fÃŒr Details ein.
586</tt></p>
587</blockquote>
588<p>
589Die hypothetischen Kommandos &bdquo;<code>show w</code>&ldquo; und
590&bdquo;<code>show c</code>&ldquo; sollten die entsprechenden Teile
591der GNU-GPL anzeigen. NatÌrlich können die von Ihnen verwendeten
592Kommandos anders heißen als &bdquo;<code>show w</code>&ldquo; und
593&bdquo;<code>show c</code>&ldquo;; es könnten auch Mausklicks oder
594MenÃŒpunkte sein &ndash; was immer am besten in Ihr Programm paßt.
595</p>
596<p>
597Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
598Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht
599fÃŒr das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel. Die
600Namen mÌssen Sie natÌrlich Àndern.
601</p>
602<blockquote>
603<p><tt>
604Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
605program &lsquo;Gnomovision&rsquo; (which makes passes at
606compilers) written by James Hacker.
607</tt></p>
608<p><tt>
609[<i>Unterschrift von Ty Coon</i>], 1 April 1989<br>
610Ty Coon, President of Vice
611</tt></p>
612</blockquote>
613<p>
614Auf Deutsch:
615</p>
616<blockquote>
617<p><tt>
618Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch auf
619das von James Hacker geschriebene Programm
620&quot;Gnomovision&quot; (einem Schrittmacher fÃŒr Compiler).
621</tt></p>
622<p><tt>
623[<I>Unterschrift von Ty Coon</I>], 1. April 1989<br>
624Ty Coon, VizeprÀsident
625</tt></p>
626</blockquote>
627<p>
628Diese <em>General Public License</em> gestattet nicht die
629Einbindung des Programms in proprietÀre Programme. Ist Ihr
630Programm eine Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das
631Binden proprietÀrer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten.
632Wenn Sie dies tun wollen, sollten Sie die
633<a href="http://www.gnu.de/documents/lgpl.de.html">GNU Lesser
634General Public License</a> anstelle dieser Lizenz verwenden.
635</p>
636</div>
637</body>
638</html>
Note: See TracBrowser for help on using the repository browser.