
Der Fall Polanski beschäftigt die Medien, insbesondere die Internetgesellschaft, seit seiner neuerlichen Festnahme in der Schweiz außerordentlich und sie haben ein konzises Bild vom "kinderschändenden" Regissieur. Insgesamt lässt sich das Gros der Meinungen auf die rethorische Frage "Sollte ein Regisseur über dem Gesetz stehen?" reduzieren. Natürlich nicht. Darin besteht keine Frage, wenn man den Gleichheitsgrundsatz der Demokratie zu Grunde nimmt. Gleich vor dem Gesetzt bedeutet aber auch nicht schlechter - und es hat den Anschein, dass Polanski nicht wie ein "Gleicher" behandelt wird. Der Fall um die 1977 geschehene Tat lässt sehr viele Fragen offen und ungelöst. Vielleicht lügt Polanski, wenn er sagt, es war einvernehmlicher Geschlechtsverkehr. Vielleicht aber auch nicht.
Die Beweislage ist hier lückenhaft, Aussagen widersprechen sich. Das ist im Grunde nichts Außergewöhnliches in solchen Prozessen. Außergewöhnlich indes ist, dass der ebenfalls demokratische Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" im Fall Polanski nicht zum Greifen kommt. Rüdiger Suchsland beschreibt auf artechock dieses Mißverhältnis sehr genau und kommt zu dem logichen Schluss, dass im Fall Polanski das Rechtssystem auf tönernen Füßen steht, denn hier heißt es vielmehr "Im Zweifel gegen den Angeklagten". "Selbst die Anklage unterstellt ihm keine Gewaltanwendung. Zudem besteht Polanski darauf, das Alter seines Opfers sei ihm unbekannt gewesen. Das ist möglich, genauso wie es möglich ist, dass er lügt. Aber es geht nicht darum, ob man ihm das glaubt. Sondern darum, dass er den juristischen Anspruch darauf hat, dass wir es ihm glauben – bis zum Beweis des Gegenteils.
Feine Unterschiede spielen aber bei der hier hysterisierten Öffentlichkeit und ihrer eingespielten Empörungsmaschine längst keine Rolle mehr."
Es ist immer kritisch voreilige Schlüsse zu ziehen. Kritikbewusstsein ist aber in Bezug zu Polanski völlig abhanden gekommen, die Stimmung gegen den Oscar Preisträger ist in einer Weise aufgeheizt, dass eine distanzierte Betrachtung der Sachlage unmöglich scheint. Vielmehr dient bald das Werk Polanskis, seine Filme wie Rosemary's Baby, Der Mieter, Tanz der Vampire und Chinatown als Grundlage für eine Verurteilung in den USA, die öffentliche Meinung zieht keinen Unterschied mehr zwischen Fiktion und Realität, zwischen Autor und Werk. Es ist dann nicht mehr weit hin zur Zensur, wenn das Werk des Künstlers zur generellen moralischen Verurteilung der Person des Autors dient.
Wenn erwiesen ist, dass Polanski 1977 sich den Geschlechtsakt mit der damals 13-jährigen gewaltsam erzwungen hat, war es sexueller Mißbrauch und er muss auf dieser Grundlage wie jeder andere auch verurteilt werden. Sollte das nicht der Fall sein, bleibt es Unzucht mit Minderjährigen. Polanski selbst sagte aus, er habe nicht gewusst, wie alt Samantha Geimer damals war. Per se wurde ihm das damals nicht geglaubt und "im Zweifel gegen den Angeklagten" saß Polanski daraufhin 90 Tage in Einzelhaft, verurteilt von einem Richter, der nachträglich wegen Befangenheit den Fall entzogen bekam.
Fakten gelten hier aber schon lange nicht mehr und auch in Europa wird lüstern darauf geblickt, wie die amerikanische Gerichtsbarkeit Polanski endlich die lang ersehnte Strafe zu Teil werden lässt. Egal wie die Sachlage aussieht. Die "Gerchtigkeit" wird dann ungeachtet der Fakten gesiegt haben und wir haben uns wieder einen Schritt mehr zu einem meinungsopportunistischen Rechtssystem hin bewegt. Quod licet iovi non licet bovi (ein Ausspruch aus dem diktatorischen römischen Reich) kehrt sich um in ein quod licet bovi non licet iovi, allein aus dem Umkehrschluss heraus, dass Polanski eine öffentliche Person ist.
Samantha Geimer hat Polanski schon lange öffentlich verziehen und wünscht kein weiteres Verfahren gegen ihn sondern vielmehr, dass er wieder unbestraft die USA betreten darf. Das ist aber völlig nebensächlich. Denn: "Selbst wenn am Ende ein Fehlurteil herauskommen sollte, ist es das wert, denn immerhin hat man eine Akte anständig geschlossen und das schöne Prinzip nicht verletzt." (artechock). Es handelte sich in diesem Zusammenhang also um ein Urteil, das auf einem fiktionalen Rechtsbegehren begründet ist. Wie in einem schlechten John Grisham Thriller, wenn man die "Gerechtigkeit" so sehr herbeisehnt und der Plot diesen Drang schließlich befriedet. Allein es handelt sich hier nicht um Fiktion. Was zählen sollte ist die Wahrheit. Und so lange die unklar ist, sollte nach wie vor gelten: Im Zweifel für den Angeklagten.


